Hi,
Warum? Stehen Ehe und Familie nicht mehr unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung, nur weil jetzt eine Homoehe eingeführt wurde?
Nein sie stehen nicht mehr unter _besoderen_ Schutz.
dieser besondere Schutz sollte sicherstellen, dass die Ehe vor anderen Formen des Zusammenlebens geschuetzt, bzw. deutlicher, praeferiert beshandelt wird. Dabei wurde sicherlich nicht an Schwule und so gedacht, das war ja seinerzeit noch strafbar. Wenn jetzt Schwule in Zweiergruppen (wann kommen die Dreiergruppen?) rechtemaessig fast gleichgestellt werden, also eine Subvention(!) durch den Steuerzahler erfahren, ist das doch grundgesetzwidrig. Und natuerlich auch ein schoenes Beispiel dafuer, dass das Grundgesetz nicht besonders ernstgenommen wird.
Andere lustige Sachen:
- die tragikkomische fast jaehrliche Feststellung der Stoerung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (oder so aehnlich) durch Hans oder Vorgaenger
- die Vermoegenssteuer wird auf einmal als unvereinbar mit dem GG erkannt
- etliche Gesetze sind in Einzelpunkten verfassungswidrig
- etliche Gesetze sind in Einzelpunkten verfassungswidrig, aber zurzeit noch kein interessierter Klaeger da
Gruss,
Ludger
"Etwas ist."