Moin!
Ich weiss z.b. nur, dass man sich schriftlich von externen Links distanzieren muss.
Falsch. Das ist nirgendwo so Gesetz, und diese irrige Annahme fußt auf einem niemals rechtskräftig gewordenen Urteil des Landgerichts Hamburg, welches von denen, die das Urteil gelesen haben, auch noch falsch verstanden wurde.
Kurz gesagt: Das Urteil besagte, dass man auch dann für eingebrachte, rechtswidrige Links verantworlich ist, selbst wenn mans ich von ihnen distanziert.
Die derzeit übliche Vorgehensweise hinsichtlich externer Links ist, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die externe Seite keine problematischen Inhalte enthalten soll - und alles, was danach an Veränderungen geschieht, erst nach Kenntnisnahme des Linksetzers relevant wird. Das kann man in irgendeiner "rechtlichen Hinweise"-Seite nochmal vertexten, wenn man unbedingt will.
Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Ansichten für Deutschland gelten und vermutlich die weitgehendsten Regelungen sind, die es auf der Welt gibt. Österreich könnte sich in dieser Hinsicht wahrscheinlich zurückgehalten haben.
- Sven Rautenberg