Kadir: Für Firmen: Rechte, Gesetzliches, Impressum, was beachten?

Hallo!

Ich konnte nirgendswo fündig werden, obwohl es doch ein wichtiges Thema ist!

Es geht um gesetzliche Vorschriften für Firmenhomepages. Soweit ich weiss, muss sich eine Firma im Internet eindeutig identifizieren (Name, Adresse, Kontakt, FN-UID, ...). Aber was muss ich sonst beachten? Ich weiss z.b. nur, dass man sich schriftlich von externen Links distanzieren muss.
Aber was ist mit Gewähr (kein Gewehr :), Richtigkeit usw. alles was den Auftritt betrifft?

Habt ihr Links parat, wo ich mich informieren kann?
Unsere Firma ist übrigens in Österreich.

Dankschön
an alle Members des besten mir bekannten Forums

  1. Привет Kadir.

    Es geht um gesetzliche Vorschriften für Firmenhomepages.
    Unsere Firma ist übrigens in Österreich.

    Ein Einstieg wäre dieser Feature-Artikel zur Anbieterkennung, der zwar deutsches Recht darstellt, das allerdings auf den Vorgaben einer EU-Richtlinie fußt, die auch in österreichisches Recht umzusetzen waren (E-Commerce Gesetz). Auf der verlinkten Seite findest du unter dem Stichwort E-Commerce weitere Hinweise.

    Дружба!
    Siechfred

    --
    »Sie kochten heimlich mit Wasser und tranken öffentlich Wein.«
  2. Hi,

    lies doch einfach den offiziellen Gesetzestext unter:

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/

    grüße
    ralphi

  3. Du bist in österreich. das hab ich übersehen.

    ich denke aber, das im zuge der EU, sich da nicht mehr viel unterscheidet.
    Ziel der Regelung ist es, die Firma für die Kunden so transparent wie möglich zu machen.
    im wesentlichen sollte der inhalt:

    • firmenname und Sitz
    • tel, mail
    • gesellschaftsform
    • geschäftsführer / gesellschafter
    • UID und steuernummer
    • handelsregister
    • gerichtsstand

    bei ärzten: ärtekammer ....

    ....

    grüße ralphi

  4. Moin!

    Ich weiss z.b. nur, dass man sich schriftlich von externen Links distanzieren muss.

    Falsch. Das ist nirgendwo so Gesetz, und diese irrige Annahme fußt auf einem niemals rechtskräftig gewordenen Urteil des Landgerichts Hamburg, welches von denen, die das Urteil gelesen haben, auch noch falsch verstanden wurde.

    Kurz gesagt: Das Urteil besagte, dass man auch dann für eingebrachte, rechtswidrige Links verantworlich ist, selbst wenn mans ich von ihnen distanziert.

    Die derzeit übliche Vorgehensweise hinsichtlich externer Links ist, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die externe Seite keine problematischen Inhalte enthalten soll - und alles, was danach an Veränderungen geschieht, erst nach Kenntnisnahme des Linksetzers relevant wird. Das kann man in irgendeiner "rechtlichen Hinweise"-Seite nochmal vertexten, wenn man unbedingt will.

    Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Ansichten für Deutschland gelten und vermutlich die weitgehendsten Regelungen sind, die es auf der Welt gibt. Österreich könnte sich in dieser Hinsicht wahrscheinlich zurückgehalten haben.

    - Sven Rautenberg