Sven Rautenberg: Formulardaten übernehmen und dann ausdrucken

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Moin!

Ich bin mir immer nicht sicher, ob eine Webseite, die ja an eine unbekannte graue Masse gerichtet wird, bereits ein Angebot darstellt, oder ob das nur eine "Werbung" ist und der Kunde dann erst das Angebot abgibt "Ich kauf das Produkt xy zum Preis von abc Euro unter Anerkennung Ihrer AGB"...

Es ist Werbung. "invitatio ad offerendum" - Einladung zur Abgabe eines Angebots. Der Verkäufer muß die Bestellung beispielsweise nicht annehmen, wenn ihm die Nase (oder auch die Schufa-Auskunft) des Bestellers nicht gefällt. Vertragsfreiheit.

Und durch meine Annahme (Bestätigung/Rechung und/oder durch Lieferung) kommt der Vertrag zustande.

Wer kann das kemand qualifiziertes mal aufdröseln?

BGB-Grundlagen, Vertragsrecht, erster Teil - warst du da nicht anwesend? :)

- Sven Rautenberg

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"Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)