Hallo,
Bei einer "normalen eMail" kann ich mir immerhin eine Kopie im Ausgangsordner ablegen, sie vorher vernündtig vorbereiten, etc...
und wirst im Prozess merken, dass auch eine solche vorbereitete eMail nicht mal den Anforderungen eines Anscheinsbeweises genügt.
Gruss, Thoralf
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Sic Luceat Lux!
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