Tom: Verstoß gegen UWG und sonstige Gesetze?

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Hello,

Bei einer "normalen eMail" kann ich mir immerhin eine Kopie im Ausgangsordner ablegen, sie vorher vernündtig vorbereiten, etc...
und wirst im Prozess merken, dass auch eine solche vorbereitete eMail nicht mal den Anforderungen eines Anscheinsbeweises genügt.

Mmmh, das habe ich aber schon genau anders herum erlebt. Ein freier Mitarbeiter hat gefälschter emails als Beweis für Preisabsprachen vorgelegt, und obwohl ich auf Unstimmigkeiten hingewiesen habe wurde diese eMail als "Beweis" anerkannt.

Ich glaube nicht mehr uneingeschränkt an das deutsche Rechtssystem.

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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