Moin!
wisst ihr welche Voraussetzungen man erfüllen muss, damit man eine *.ag Domain registrieren darf?
Man muß eine Aktiengesellschaft sein, jedenfalls in Deutschland sonst ist die Registrierung nichtig.
Nein, nichtig ist die Registrierung keinesfalls. Nichtigkeit bedeutet, dass das Rechtsgeschäft niemals wirksam gewesen wäre. Der Registrierer müßte dann die Registriergebühren zurückerstatten, die der "falsche" AG-Registrierer gezahlt hat. Die Rechtsgültigkeit des Dienstleistungsvertrages "Registrierung" ist von den möglichen Unterlassungsansprüchen Dritter vollkommen unberührt.
Tatsache ist, dass die Bezeichnung "AG" für deutsche Firmennamen eben die eindeutige Bedeutung "Aktiengesellschaft" besitzt. Nicht zuletzt deshalb haben die bei Bauvorhaben häufiger stattfindenden Arbeitsgemeinschaften die Abkürzung "ARGE", und nicht "AG", weil es sonst zu Verwechslungen kommen kann.
Das im Fall ".ag" ergangene Urteil ist ein Einzelurteil, welches darüber hinaus deshalb entstanden ist, weil sich zwei in gleicher Weise tätige Firmen in die Haare gekriegt haben. Daraus resultiert noch keine ständige Rechtsprechung, und der Richter hat vermutlich im entschiedenen Rechtsstreit das Hauptaugenmerk auch auf ganz andere Sachverhalte gelegt, und die Gültigkeit der TLD ".ag" nur für AGs nur so nebenbei mit ins Urteil geschrieben.
- Sven Rautenberg
Die SelfHTML-Developer sagen Dankeschön für aktuell 20885,68 Euro Spendengelder!