Hallo molily,
Bereits die alleinige Nennung von Paragraphen zuzüglich des Buches, in dem sie stehen, etwa vor Gericht steht für Juristen synonym für den deren Inhalt
Mir ist schon klar, dass dies möglich ist und in solchen Fällen die entsprechende Auszeichnung dem strengen/direkten Sinn einer Definitionsliste entspreche ist.
Nein, in diesem Punkt bin ich nach wie vor anderer Auffassung. Man kann Gesetzestext nicht in eine Definitionsliste umwandeln. Dies scheitert zum einen daran, dass oftmals in mehreren Paragrafen verschiedene Definitionen enthalten sind und zum anderen daran, dass Definitionen, die zu Erklärung eines Paragrafen notwendig sind, an ganz anderer Stelle - manchmal sogar in anderen Gesetzen - stehen. Man kann keinen eindeutigen Bezug zwischen einem Pragrafen und seiner Überschrift zum Inhalt herstellen.
Aber ich finde dieses Unternehmen im Allgemeinen nicht sinnvoll, da finde ich es letztlich gleich, ob nun passend oder unpassend ausgezeichnet wird.
Da stimme ich dir voll und ganz zu, auch wenn ich diese Aussage aus deiner Feder als recht ungewöhnlich empfinde ;-)
Die entscheidende Frage für mich ist, ob der Webautor, der Gesetze für Leser zugänglich machen will, diese Auffassung der Sprachbenutzung teilt und dies so seinen Lesern vermitteln will. Muss der Leser denn wissen, was hinter einer Paragraphennummer als solche steckt, ist die Nummerierung denn von Belang?
Ja, ist sie, denn warum sollte an diesem Punkt und mit dieser Begründung die semantisch korrekte Auszeichnung von Gesetzestext - so es diese denn gäbe - zu Gunsten einer optisch stimmigen, doch logisch nicht nachvollziehbaren Auszeichnung aufgegeben werden. Der Paragrafennummer kommt für den Juristen eine ähnlich schwergewichtige Bedeutung zu wie die korrekte Verwendung eines HTML-Elementes für einen HTML-Profi.
Ich bin auch weiterhin der Meinung, dass der Ansatz "Definitionsliste" grundfalsch ist, da sie dem Charakter eines Gesetzestextes nicht annähernd nahe kommt (ich gebe zu, dass mein Versuch mit verschachtelten Listen der klägliche eines HTML-Autodidakten doch zugleich Gesetzesfachmannes war). Auch der Ansatz mit Tabellen erscheint mir vom Gefühl her nicht den Kern zu treffen.
Grüße
Torsten
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