at: Geeigneter Listentyp für Pargraphen?

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Hallo.

Nur so, wie ich ihn verstehe, das erhebt aber natürlich keinen Anspruch auf objektive Richtigkeit und schon gar nicht auf Vollständigkeit. Der Aufbau ist eigentlich immer gleich:

  • Paragrafennummer als Ordnungskriterium: das spricht für eine nummerierte Liste, Problem hierbei ist die teilweise recht abenteuerliche Nummerierung der Paragrafen (siehe z.B. §§ 312 ff. BGB neue Fassung). Aber dieses Beispiel verdeutlicht auch, dass die Nummerierung durchaus einen Sinn ergibt und nicht nur als bloße "Hausnummer" fungiert.

Eben. Vielmehr handelt es sich nach meiner Ansicht um zusammengehörige Begriffe, die synonym für deren Inhalt stehen, ähnlich wie etwa "Downing Street No. 10". Eine nummerierte Liste wird dieser Eigenschaft des Quasi-Eigennamens jedoch nicht gerecht. Ausserdem ist sie stärker als andere Ementente von den Fähigkeiten des Browsers abhängig, aber das ist ja ohnehin ein anderes Thema.

  • Paragrafenüberschrift: hier könnte wieder die Definitionsliste ins Spiel kommen, allerdings besteht hier das Problem, dass nicht jedes Gesetz mit Paragrafenüberschriften versehen ist und wenn doch, dass die Überschrift - wenn überhaupt - nur einen Teil des Inhaltes wiedergibt. Dass Paragrafennummer und -überschrift zusammengehören, spricht an dieser Stelle meiner Meinung nach gegen die Verwendung von hX. da hX von Haus aus unsortiert ist.

Das Überschriften einen Teil des Inhalts wiedergeben, halte ich für ein Merkmal guter Überschriften. Das Wort "nur" sehe ich hier fehl am Platz.

  • Absätze: da auch diese in ihrer Reihenfolge nicht willkürlich gewählt sind, spräche auch hier einiges für eine nummerierte Liste, deshalb die Verschachtelung in meiner Idee.

Interessant wäre hierbei, weshalb die entsprechenden Druckereierzeugnisse diese Strukturierung nicht bereits aufgegriffen haben. Ich denke, dass sich hier bei gestrichenen Passagen ähnliche Identifikationsschwierigkeiten ergeben könnten wie bei der übergeordneten Ebene.

  • Einzelne Sätze, die ggf. nummerierte Aufzählungen enthalten, wo also eine weitere tiefere Verschachtelung nummerierter Listen in Frage käme.

Wobei hier meist keine Rangfolgen oder Wertigkeiten dargestelt werden sollen, und es somit auch <ul> täten.

  • Schließlich sind Paragrafen teilweise auch noch mit amtlichen Anmerkungen (Fußnoten) versehen.

Das ist richtig, aber welcher Schluss ist daraus in Hinblick auf die Auszeichnung zu ziehen -- wenn man nicht gerade eine eigene DTD entwickelt, was ich im Übrigen für sehr sinnvoll erachte.

Sicher ist es möglich, den recht komplexen Aufbau von Gesetzestexten unter Zuhilfenahme von hX und p oder als Definitionsliste oder als Tabelle nachzubilden und es sieht mit Sicherheit auch optisch vernünftig und für einen Leser nachvollziehbar aus. Aber da es in diesem Thread ja um die Frage ging, ob es mit Hilfe der HTML-Elemente zur logischen Textauszeichnung möglich ist, Gesetzestexte darzustellen, sind dies nach meiner Meinung eben allenfalls nur Hilfen, eine richtige[tm] Lösung sehe ich nicht.

Ja, in (X)HTML sind diesbezüglich sicher nur Kompromisse möglich. Und je nach Auffassung oder Schwerpunkt sind die einzelnen Methoden unterschiedlich zu bewerten, so dass es auch hier keinen "optimalen Kompromiss" geben kann.

Ich als XML-Newbie versuche mal, einen Paragrafen anhand einer Beispiel-DTD darzustellen, Fehler bei der Umsetzung bitte ich nachzusehen:

[eine Menge Code, der mir semantisch sehr gut nachvollziehbar erscheint]

Das könnte man sicher noch beliebig erweitern, das eigentlich schwierige hierbei ist jedoch die Transformation nach HTML, der Grund der Diskussion in diesem Thread. Möglicherweise ist das kein besonders guter oder gelungener Versuch, kann aber vielleicht meine Auffassung verdeutlichen. Fehler möge man mir nachsehen ;-)

Sobald eine Transformation nach (X)HTML erforderlich ist, nutzt dir leider die beste DTD nichts. Wenn Browser deine DTD nativ verstehen, ist sie sicher ein ausbaufähiger Ansatz -- sofern ich sie technisch nachvollziehen konnte.
MfG, at