molily: Geeigneter Listentyp für Pargraphen?

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Zum einen hat eine Tabelle keine ursprüngliche direkte Bedeutung, da niemand festgelegt hat, welche Arten von Inhalten miteinander in Bezug gesetzt werden.

Festgelegt ist aber, dass sie in vergleichender Weise Bezug aufeinander nehmen.

Wo? Wer will das festgelegt haben, wie die Menschen eine Tabelle zu verstehen haben?

Der Charakterzug der Vergleichbarkeit ist tabellarischen Daten immanent,

Darüber haben wir uns bereits ausgetauscht. Was ist jetzt bitte daran festgelegt?

da es ansonsten keinen semantischen Grund gäbe, sie in dieser Form zu (re)präsentieren.

Andere sehen offenbar semantische Gründe, wie am Beispiel dargelegt. Jetzt hast deine These zweimal ohne jede Ergänzung wiederholt.

Muss der Leser denn wissen, was hinter einer Paragraphennummer als solche steckt, ist die Nummerierung denn von Belang?

Wäre es nicht von Belang, könnte ich mir die Paragraphennummern ja sparen.

Darum ging es mir doch gar nicht, wie auch der Folgesatz aussagte. Etwas kann Relevanz und Wichtigkeit haben, sodass es berechtigterweise genannt wird. Es kann aber gleichzeitig nicht dermaßen wichtig sein, dass es die zentrale Information darstellt, um die sich alles andere dreht. Und sowohl die Nummerierung als auch die nur unzureichend den Inhalt bezeichnenden Überschriften sind meinem Verständnis nach keine zu definierenden Ausdrücke.

Das stelle ich mir beim Friedhofsordnungsbeispiel ziemlich absurd vor, daher haben für mich zumindest im konkreten Beispiel die Nummern wenig inhaltliche Bedeutung und sind nicht die zu vermittelnden Hauptinhaltsträger, wie die Auszeichnung mit dl nahelegen würde, wenn man sie als Liste von Definitionen im besagten Sinne versteht. Sie sollen m.E. nur einfacheres Nachschauen ermöglichen bzw. einfachere Bezugnahme (weil es ein Offline-Text ist, da gibt es keine Hyperlinks, Indizes und Stichwortsuchen).

Da gebe ich dir selbstverständlich Recht, aber ich verwende auch viele Fachausdrücke nicht, um von meiner Umwelt weiterhin verstanden zu werden, obwohl diese Begriffe in "echten" Definitionslisten, etwa in Lexika, eindeutig erklärt werden. Die bloße Verwendbarkeit kann also meines Erachtens kein hinreichendes Kriterium sein.

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Mir ging es nur um Nummerierungen. Das Ordnen nur über die Wörter der »Überschriften« würde das Finden und Adressieren eines bestimmten Abschnittes m.E. nur erschweren, ansonsten verstehe ich nicht, worauf du hinauswillst. Ich hatte nicht vor, etwas über Kriterien der Benutzung genereller Ausdrücke auszusagen.

Beispiel: "Der Text ist in einer dicktengleichen Schriftart gesetzt." wird von dir, von mir und einer Handvoll anderer Leute verstanden (sog. "Fachleute"), wohingegen "Der Text ist in einer Schriftart geschrieben, deren Buchstaben alle die gleiche Breite aufweisen." auch von Laien zu verstehen ist.
Die Definitionsliste sähe folgendermaßen aus: <h1>Schriftarten</h1><dl><dt>dicktengleiche Schriftart</dt><dd>Schriftart, deren Buchstaben alle die gleiche Breite aufweisen</dd></dl>.
Vergleiche jetzt mit <h1>Friedhofsordnung</h1><dl><dt>§ 7</dt><dd>Hunde sind an der Leine zu führen und am Graben zu hindern.</dd></dl>.
Für den Laien ist "Sie verwenden ja gar keine dicktengleiche Schriftart!" ebenso hilfreich wie "Sie verstoßen gerade gegen Paragraph Sieben!" -- nämlich gar nicht, obwohl nach deiner Meinung eine, nach meiner Meinung sogar beide Begriffe eindeutig definiert worden sind.

Abgesehen davon, dass ich diese Fälle für verschieden halte, weil mir »dicktengleich« an und für sich unmäßig sinnhaltiger erscheint als das komplett vom Kontext abhängige »§7«, war es nicht meine Absicht, für eine Sprachbenutzung zu plädieren, die der Kommunikationssituation vollkommen unangemessen ist. Dass »§7«, »a.« und Co. keine angemessenen Zeichen für einen bestimmten Sachverhalt im Sinne eines Verweises sind, hatten wir ja schon geklärt, denke ich.