Tach auch,
sobald man jedoch einen gewerblichen Vorteil durch seine "private" Seite hat ist sie juristisch aber eben doch nicht mehr "rein privat" oder?
(hatte ich so vertanden)
Das ist aber eine andere Frage. Wenn dies seine persoenliche Seite ist und er keine eigene Umsatzsteuer ID hat, kann er keine angeben. Er kann ja nicht einfach die seiner Firma nehmen. Sollte er freiberuflich taetig sein und eine haben, dann muesste er sie angeben. Ich glaube nicht dass er die der visium Medien GmbH nehmen kann, da die USt ID fuer die Firma und nicht ihn waere.
Oder mal anders ausgedrueckt: Ich bin Angestellter. Aus was fuer Gruenden auch immer mache ich eine Website auf der ich meine Kenntnisse und Faehigkeiten darstelle. Dann kann ich dadurch ja auch gewerbliche Vorteile erzielen, sei es dass ich Jobangebote bekomme (als Angestellter), sei es dass dadurch die Firma bei der ich angestellt bin Auftraege bekommt. Eine USt ID kann ich deswegen trotzdem nicht angeben, aus dem einfachen Grund dass ich keine habe.
Meine Interpretation der Sache.
Gruss,
Armin
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