RA Siegfried Exner: "Gewissensbisse" beim Impressum

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Leider zutreffend:

Nun besteht die (meiner Meinung nach begründete) Angst vor Spam-attacken (oder auch 'Scherze' usw.) z.B. eben über Post, Mail und Telefon.

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Dennoch sagt § 6 TDG, dass ein Impressum her muss. Argument: Beleidigungen (z. B. in Gästebüchern auch ggf. von Dritten) können sonst gar nicht abgestellt werden) ist also durchaus sinnvoll ...

Abmahnen kann dass Fehlen eines Impressums ein Wettbewerber oder bestimmte Verbände (also auch schon mal nicht jeder; schon gar nicht jeder Abmahnverein!)

Tipps:

  • Verwendung eines Bildes (das verhindert das Auslesen durch Mail-Harvester)
  • Link mit "www. xyz..." (Freizeichen) oder "-at-" für reobots unschädlich machen.

Viellicht hilft es ja.