Hallo.
Dass der Empfänger sie nicht als solche identifizieren kann, hat der Empfänger ja dann so gewollt. Aber die von mir nicht zu widerlegende Tatsache, dass du eMails über Formulare generierst, die offenbar deinen persönlichen Ansprüchen genügen -- sonst würdest du ja die Formulare anpassen können, wie du sagst --, kann doch keine Allgemeingültigkeit rechtfertigen.
Was definiert also allgemeingültiges? Diskusion zu einem Standard hatte ich hier schon mal, aber ganz ins Blaue philosophiert: Mein "Programm" (Formular und desen Verarbeitung) sind also kein allgemeingültiges Maß, da bin ich mit Dir anscheinend einig. Ist es dann ein anderes Programm, daß nur die statistische Mehrheit hinter sich weiß?
Maß aller Dinge wird nur das richterliche Urteil sein, das über ein so schwammiges und logisch inkonsequetes Gesetz fällt; daher meine wirklich, wirklich ernsthafte Frage danach!
Gruß aus Berlin!
eddi