Sup!
Da haben wohl ein paar Richter mal nachgedacht, bevor sie ihr Urteil gefaellt haben:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/45122
Bleibt zu hoffen, dass irgendwann der BGH ebenso intelligent urteilen wird - leid tut mir nur der arme arme eingeheiratete Freiherr, der dann weniger abmahnen wird koennen.
Gruesse,
Bio
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Für sein Verhalten sollte man sich nur entschuldigen, wenn man vorhat, es zu ändern.
Für sein Verhalten sollte man sich nur entschuldigen, wenn man vorhat, es zu ändern.