Dirk Ruchatz: Duesseldorfer Richter zu Markennamen in Metatags

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Moin Bio,

Da haben wohl ein paar Richter mal nachgedacht, bevor sie ihr Urteil gefaellt haben:

ich weiß nicht, ob hier wirklich nachgedacht und intelligent geurteilt wurde...

Die Metatags sind doch u.a. gerade dazu gedacht, Suchmaschinen mit passendem Inhalt zu füttern, diese wiederum sollen dem Anwender helfen, die Seiten zu finden, die er sucht (die massenhaften "Spam"-Metatags vieler Sex-Seiten lasse ich hier mal außen vor ;-)

Wenn ich also z.B. Infos und Preise zum VW Golf suche, google ich nach eben diesen Begriffen und erwarte, als erstes www.volkswagen.de oder www.vw.com zu finden und danach Händler-Seiten, Automobil-Clubs, Testberichte, Fan-Seiten etc. (Das klappt heute schon nicht ganz: vor die beiden VW-Seiten schiebt sich bei google ein Thüringer Golf-GTI-Club).

Nicht erwarten würde ich dagegen Seiten zum Opel Astra oder anderen Fahrzeugen der gleichen Größenordnung, Vergleiche zwischen Golf und Astra sehe ich ja bei den oben erwähnten Automobil-Clubs und Testseiten, aber auf www.opel.de würde ich nicht erwarten zu landen...

Wenn jetzt aber jeder in den Metatags die Markennamen der Konkurrenz verwenden dürfte, würde es genau darauf hinauslaufen; ich fände das mindestens bedenklich.

Eine Ausnahme würde ich bei meiner Aussage allerdings machen: Markennamen, die in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sind und für eine Produktgruppe stehen sollten auch allgemein in Metatags verwendet werden dürfen (z.B. "Tempo" für Papiertaschentuch oder "Maggi" für Würze).

(...) leid tut mir nur der arme arme eingeheiratete Freiherr, der dann weniger abmahnen wird koennen.

Also, der tut mir natürlich erstens nicht Leid und zweitens werden Anwälte, die es darauf anlegen, auch immer neue Lücken finden, die sie - genau wie ihre Kassen - mit Abmahnwellen füllen wollen.

Glück auf
Dirk