at: Duesseldorfer Richter zu Markennamen in Metatags

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Hallo.

Wenn ich also z.B. Infos und Preise zum VW Golf suche, google ich nach eben diesen Begriffen und erwarte, als erstes www.volkswagen.de oder www.vw.com zu finden und danach Händler-Seiten, Automobil-Clubs, Testberichte, Fan-Seiten etc. (Das klappt heute schon nicht ganz: vor die beiden VW-Seiten schiebt sich bei google ein Thüringer Golf-GTI-Club).

Wenn Volkswagen nicht ganz oben auf der Liste erscheint, hat man dort etwas falsch gemacht. Dass man inzwischen gern die Rechtsabteilung bemüht, um eigene Fehler auszubügeln, sollte keine Unterstützung seitens des Staates in Form dem Unternehmen gefälliger Rechtsprechung finden. Insofern ist die Entscheidung meines Erachtens zu begrüßen.
MfG, at