xwolf: Duesseldorfer Richter zu Markennamen in Metatags

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Hi,

Die Metatags sind doch u.a. gerade dazu gedacht, Suchmaschinen mit passendem Inhalt zu füttern, diese wiederum sollen dem Anwender helfen, die Seiten zu finden, die er sucht (die massenhaften "Spam"-Metatags vieler Sex-Seiten lasse ich hier mal außen vor ;-)

Genau so ist es.

Aber: Weder Richter noch Anwälte noch gar der Gesetzgeber entscheidet was ein Anwender sucht und wie dieser sucht.

Wenn ich also z.B. Infos und Preise zum VW Golf suche, google ich nach eben diesen Begriffen und erwarte, als erstes www.volkswagen.de oder www.vw.com zu finden und danach Händler-Seiten, Automobil-Clubs, Testberichte, Fan-Seiten etc. (Das klappt heute schon nicht ganz: vor die beiden VW-Seiten schiebt sich bei google ein Thüringer Golf-GTI-Club).

Ich erwarte, wenn ich suche, daß die Ergebnisse kommen, die ich zu finden hoffe. Beim obrigen Beispiel gehst du davon aus, daß es gut ist, die angegebene Reihenfolge zu bekommen.
Andere meinen das aber nicht. Beispielsweise könnte jemand, der bereits ein Wagen von Volkswagen hat, eine schlechte Erfahrung mit den Vertragshändlern haben. Und wird dementsprechend lieber was ähnliches
haben wollen.

Durch die Beschneidung der Kategorie auf ein festes Gebiet, quasi die Beschränkung der Marke allein auf sich selbst und den Verbot der Anzeige von Alternativen, bevormundet den Anwender, welcher mündig, selbst und eigenverantwortlich suchen kann und will.

Nicht erwarten würde ich dagegen Seiten zum Opel Astra oder anderen Fahrzeugen der gleichen Größenordnung, Vergleiche zwischen Golf und Astra sehe ich ja bei den oben erwähnten Automobil-Clubs und Testseiten, aber auf www.opel.de würde ich nicht erwarten zu landen...

Wie gesagt: Du würdest dies nicht tun.
Andere dagegen würden dies als tollen Service finden.

Ein Beispiel das dies nicht nur eine Vermutung, sondern wirtschaftlich gefolgt werden kann, ist die "Whats related"-Funktion in Webbrowsern.

Wenn jetzt aber jeder in den Metatags die Markennamen der Konkurrenz verwenden dürfte, würde es genau darauf hinauslaufen; ich fände das mindestens bedenklich.

Ich finde die häufig von Gerichten praktizierte Alternative der  strengen Abgrenzung als bedenklich, weil bevormundent.

Stattdessen sollte sich besonnen werden darauf, wofür Marken  eigentlich gedacht sind. Dies ist der Missbrauch eines Markennamens als solcher als Bezeichnung für ein ganz anderes Produkt in der selben Klasse.
Durch Metatags dagegen wird keine Marke dazu verwendet, ein ganz anderes Produkt unter denselben Namen zu bezeichnen. Stattdessen wird auf eine vorhandene Beziehung hingewiesen, die es unbestreitbar gibt.

Eine Ausnahme würde ich bei meiner Aussage allerdings machen: Markennamen, die in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sind und für eine Produktgruppe stehen sollten auch allgemein in Metatags verwendet werden dürfen (z.B. "Tempo" für Papiertaschentuch oder "Maggi" für Würze).

(...) leid tut mir nur der arme arme eingeheiratete Freiherr, der dann weniger abmahnen wird koennen.

Also, der tut mir natürlich erstens nicht Leid und zweitens werden Anwälte, die es darauf anlegen, auch immer neue Lücken finden, die sie - genau wie ihre Kassen - mit Abmahnwellen füllen wollen.

So ist es.

Ciao,
  Wolfgang