Lude: Duesseldorfer Richter zu Markennamen in Metatags

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Hi,

sorry, ich wollte Dir nur den Anlass geben einen kleinen Vortrag zu halten - den ich dann auch hier wiederfinde:

Ich finde es okay, wenn aehnliche Dinge "mitgefunden" werden, wenn man bestimmte Begriffe als Suchworte verwendet.

Ich eigentlich nicht, jedenfalls nicht "aehnliche" Dinge der genannten Art.

Die Ranking-Algorithmen der Suchmaschinen sorgen schon dafuer, dass die Treffer, die die Leute letztendlich aufgerufen und lange angeguckt haben, in der Trefferliste hoeher stehen als "unerwuenschte" Treffer.

Das ist gut so. - Du meinst vielleicht, dass das Nutzen von Meta Tags rechtsirrelevant ist bzw. sein sollte? (Da faellt mir ein, dass ich frueher gehoert habe, dass man sich bei Suchmaschinen eintragen muss. Gaehn.)

Wenn nur der Markenbesitzer seine Marke im Meta-Tag nutzen darf, wie sollten Konkurrenten jemals ein Bein auf den Boden bekommen?

Auf ehrliche Art und Weise?   ;-)

Wenn man nach "Tempo" sucht und nur "Tempo" findet, wie sollten da sie Zewa Softies Kaeufer finden?

Oder 'Apple'.

Wer zuerst da ist, der hat genug Vorsprung - eBay z.B. wird von den Medien immer noch gehypt, als gaebe es nichts anderes. Da finde ich es nur gerecht, wenn auch andere Auktions-Anbieter "ebay" in ihren Metatags eintragen duerfen, damit Leute, die eigentlich "Auktion" suchen, aber nur "ebay" kennen, diese Seiten auch finden.

Also es gibt kein Anrecht auf den eigenen Mega Tag?

Gestatte mir einen letzte kleine Nachfrage: Es ist genau das richtig, was der Wirtschaft nutzt und die Rechtspflege soll sich und ihren Verwaltungsapparat raus halten?

Gruss,
Lude

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"Gemobbt wird aus Berlin."