Bio: Duesseldorfer Richter zu Markennamen in Metatags

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Sup!

Ich eigentlich nicht, jedenfalls nicht "aehnliche" Dinge der genannten Art.

Kommt darauf an, wie man "Suchmaschine" definieren will.
IMHO sind Internet-Suchmaschinen darauf ausgerichtet, alle mit einem Begriff assoziierten Dinge im Internet zu finden - wer zu ebay nur ebay.com finden will, der braucht keine Suchmaschine, der kann sich auf die TLD-Ersetzungs-Heuristik seines Browsers verlassen.

Das ist gut so. - Du meinst vielleicht, dass das Nutzen von Meta Tags rechtsirrelevant ist bzw. sein sollte? (Da faellt mir ein, dass ich frueher gehoert habe, dass man sich bei Suchmaschinen eintragen muss. Gaehn.)

Metatags sind dazu da, den Inhalt einer HTML-Seite genauer zu spezifizieren. Wenn ich meine, meine Seite hat was mit XYZ zu tun, sollte ich das auch spezifizieren duerfen, auch wenn dazu der Markenname ABC notwendig wird.

Also es gibt kein Anrecht auf den eigenen Mega Tag?

Warum sollte es?

Gestatte mir einen letzte kleine Nachfrage: Es ist genau das richtig, was der Wirtschaft nutzt und die Rechtspflege soll sich und ihren Verwaltungsapparat raus halten?

Was ist das denn fuer eine daemliche Frage?

Richtig ist auf jeden Fall nicht, wenn sich der Staat einspannen laesst, um technische Mechanismen der Inhalts-Beschreibung im verteilten System "Internet" in einer Art und Weise zu reglementieren, die einem bestimmten Teil der Wirtschaft zu einem Sichtbarkeits- und Aufmerksamkeitsmonopol verhilft.

Gruesse,

Bio

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Für sein Verhalten sollte man sich nur entschuldigen, wenn man vorhat, es zu ändern.