Wenn mir ein befreundeter Gaertner am Wochenende meinen Garten umbaut, habe ich bei missguenstigen Nachbarn sofort das Arbeitsamt am Hals.
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Wilhelm das ist wirklich Unfug...
Das gilt auch nach allgemeiner Rechtssprechung als Freundschaftsdienst.
Anders wäre die Sache wenn er seine 8 Angestellten mitarbeiten lassen würde.
Und wenn Du ihn Marktgerecht dafür entlohenen würdest.
Aber die Sachlage ist oben noch ganz anders....
Ein Sponsor, dieser willl bestimmt auch auf jener HP erwähnt werden, will für eine Vereinshomepage bezahlen. Diese soll von einem Schüler der vermutlich noch Mitglied des Vereins ist erstellt werden und dieser soll dafür eine kleine Entlohnung bekommen.
1. Wer soll den den Schüler anstellen?
2. Warum sollte der Schüler überhaupt angestellt werden?
3. Auf Grund welcher Gesetzeslage sollen den Sozialabgeben, und nur um die kann es in diesem Fall gehen, bezahlt werden?
Die derzeitig bestehende Gesetzeslage gibt es jedenfalls nicht her.
Und nu kommst Du..
Viele Grüße aus dem sonnigen und 20° warmen Berlin
TomIRL