TomIRL: Bitte nicht antworten Domaingrabbing!

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Hallo Thoralf

Du weist aber schon, dass man rechtlich ein bischen was machen kann wenn jemand nicht verkaufen will? Die Frage ist immer ob Du so etwas willst?

wobei ich persönlich eine solche Herangehensweise bis auf wenige Ausnahmen auf eine Stufe stelle mit Domaingrabbing. Sowas bewegt sich fast immer nahe am Reverse Domain Hijacking.

Deshalb schrieb ich, ja ob er dies will.
Es gibt sehr wenige Ausnahmen wo ich es nicht als Reverse Domain Hijacking bezeichnen würde.

Was würdest Du machen wenn ein Mandant mit einem solchen Anliegen kommen würde?
Die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen oder das Mandat ablehnen, wegen moralischer Bedenken?

Viele Grüße TomIRL