Hallo,
Wie gesagt kannst Du die Haftung im Vertrag/AGBs ausschließen (außer für grobe Fahrlässigkeit und Absicht).
Naja, einige versuchen das trotzdem. Original AGB im Web gefunden:
Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang stellt [Name] und seine Lieferanten die SOFTWARE und gegebenenfalls Supportleistungen in Verbindung mit dem Softwareprodukt ("Supportleistungen") WIE BESEHEN UND OHNE GARANTIE AUF FEHLERFREIHEIT zur Verfügung. Sie schließen alle anderen Gewährleistungen und Bedingungen, gleich ob ausdrücklich, konkludent oder gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (falls zutreffend) jede konkludente Gewährleistung oder Bedingung der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Virenfreiheit, Genauigkeit oder Vollständigkeit von Antworten, Ergebnisse, Fahrlässigkeit oder mangelnde fachmännische Bemühungen - alles bezüglich der SOFTWARE sowie zur Verfügung oder nicht zur Verfügung gestellter Supportleistungen - aus. ES WIRD AUCH JEDE GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNG FÜR EIGENTUM, UNGETRÜBTES VERGNÜGEN, STILLEN BESITZ, ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER BESCHREIBUNG ODER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER IN BEZUG AUF DAS PRODUKT AUSGESCHLOSSEN. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT ODER DAS DURCH DIE VERWENDUNG ODER LEISTUNG DES PRODUKTS UND GGF. SUPPORTLEISTUNGEN ENTSTEHT, VERBLEIBT BEI IHNEN.[1]
Toll nicht? Mit anderen Worten: Wir liefern Ihnen Software, die weder funktionieren, noch vollständig sein muss. Nicht mal virenfrei muss sie sein. Eignen muss sie sich auch nicht für den bestimmten Zweck. Aber, solange Sie das nicht gleich bei der Übergabe bemerken, haften wir für nichts. Ihr Geld haben wir dann ja. ;-))
Natürlich ist das unwirksam. Ich möchte nicht wissen, wieviel Geld die für diese Formulierung an einen "Rechtsanwalt" bezahlen mussten. Der hatte offensichtlich ähnliche Geschäftsbedingungen.
viele Grüße
Axel
[1] Nein, ich verrate nicht, woher ich das habe.