at: Produkthaftung im WEB-Projekt: Auf Sicherheitslücken hinweisen?

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Hallo.

Natürlich ist das unwirksam.

Das glaube ich zumindest bei einem Vertrag unter Kaufleuten nicht. Nur wird selbst der größmögliche "durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang" vermutlich vermutlich sehr eng umrissen sein, so dass die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Klausel in der Praxis keine Relevanz haben sollte.
Einer Wirksamkeit im Geschäftsverkehr mit Privatkunden sollte jedoch schon die Formulierung im Wege stehen.
MfG, at