TomIRL: Provsionvergütung bzw. Werbekostenerstattung rechtens?

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Moin

ich würde spontan vermuten, dass dadurch ein ganz normales Handelsvertreter-Verhältnis nach HGB begründet wird.

No no no..
Zum Glück etsteht nicht bei jedem Vertrag dieser Form ein Handelsvertreterverhältnis.
Man muß allerdings klären ob die Vorausstzung zum Vorliegen einen Handelsvertreterverhältniss gegeben sein könnten.
Zum eigentlichen Rechtsverhalt will ich mir hier mal nicht äußern.
Fakt ist, dass man in solchen Dimensionen mal eine Rechtsanwalt befragen sollte, der einem auch einen Vertrag aufsetzt der Bestand hat.
Nur so viel, Du darfst denen zahlen was Du möchtest.
Deren Steuerkram geht dich nichts an.
Und auch sonst gibt es erigentlich nur zivilrechtliche Bedenken.
Was passiert, wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt?
Wann muß die Provision gezahlt werden?
Was passiert im Fall Vertragsverstöße etc.
Warum tritts Du als Verkäufer nicht einem der hunderten vorhandenen Partnerprogramme bei?
Das ganze nennt sich Pay-per-Sale und wird von jedem halbwegs anständigen Programm angeboten.

Viele Grüße aus Berlin