Hi,
Ist es wahrscheinlich auch nicht, da wohl das CMS (bei ausgemachtem Eigentumsvorbehalt) Dir gehört, aber nciht die Daten.
Eigentumsvorbehalt gibt es ausschließlich an beweglichen Sachen, nicht jedoch an Rechten. Mich würde jetzt mal interessieren, ob man sich an einem CMS als Software das Eigentum vorbehalten kann. Zumindest das OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.1998, hat das verneint.
Da war ich mir so sicher, gegenteilige Urteile zu kennen, habe aber bis jetzt keine gefunden. Tja, da habe ich mich wohl geirrt.
Soll vorkommen ;-)
so short
Christoph Zurnieden