Hi Siechfred,
sagen wir, bei dem Kunden ist geldlich nichts zu holen, und bei Wartungsarbeiten würde nun das CMS versehentlich beschädigt, so dass es nicht mehr funktioniert. Könnte der Auftragnehmer dann eine Reparatur verweigern, bis seine Rechnung bezahlt wäre?
Viele Grüße
Mathias Bigge