Привет Mathias.
sagen wir, bei dem Kunden ist geldlich nichts zu holen, und bei Wartungsarbeiten würde nun das CMS versehentlich beschädigt, so dass es nicht mehr funktioniert. Könnte der Auftragnehmer dann eine Reparatur verweigern, bis seine Rechnung bezahlt wäre?
Ich würde zunächst den Schädiger auffordern, den von ihm verursachten Schaden im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht innerhalb einer angemessenen Frist und für mich kostenfrei zu beseitigen. Weitere, darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen bleiben davon unberührt (Verdienstausfall usw.). Und wenn ich ganz frech wäre, würde ich den behaupteten Schadensersatzanspruch mit der Werklohnforderung aufrechnen (kein Witz, habe ich schon erlebt). Ergo: Finger weg vom CMS!
Дружба!
Siech*nur meine 2 Cent*fred
Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.