Im Gegensatz dazu wurde hier dem Kunden aber sehr wohl das Eigentum an dem Werk (dem CMS) verschafft. Ferner ist ein Auto eine bewegliche Sache, was für das CMS nicht zutrifft.
Nicht ganz, der Kunde hat das Besitzrecht erhalten, ist aber nicht Eigentümer --> Eigentumsvorbehalt..
Ja, aber der Eigentumsvorbehalt ist ja nur auf bewegliche Sachen (§449 I 1 BGB) anwendbar. Und dazu zählt ein CMS wohl nicht. Vgl. https://forum.selfhtml.org/?t=95480&m=579366.
Michel