Hi,
Das wäre ja sowas wie Werkunternehmerpfandrecht
_nachdem_ das Werk übergeben und abgenommen ist!?
Das ist doch das Pfandrecht bspw. des Autoverkaeufers.
Eher das Pfandrecht des (z.B.) Autoreparateurs, der den Wagen nicht
heraus gibt, bevor du die Reparatur nicht bezahlt hast. ;-)
das war gemeint.
Dir erst den Wagen zurück geben (passiert daher auch so selten)und dann
bei Streitigkeiten wieder aus deiner Auffahrt mopsen ist aber nicht o.k.
Also Lieferung/Abnahme und Zahlung irgendwie aneinander binden. Geht das? (So aehnlich wie beim Einkauf in einem Geschaeft "Geld gegen Beleg und Ware"?)
Gruss,
Ludger
--
"Etwas ist."
"Etwas ist."