CurtB: Parsen fremder Websites

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Hi,

Du darfst aber gerne selbst in den Louvre fahren,

wäre vmtl. gar nicht nötig, ich zitiere mal Dr. Klaus Graf, Universität Freiburg
http://www.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm

"
 An der Fotografie einer zweidimensionalen  Vorlage entsteht
 kein Leistungsschutzrecht des Fotografen nach § 72 UrhG.
"
und
"
Eine Remonopolisierung gemeinfreier Werke stößt auch im
Markenrecht auf die Ablehnung der Fachliteratur
"

Gruß
CurtB