Sabine: Impressumspflicht

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das archiv hier hat zum them impressum auch schon 'ne ganze menge zu sagen - hast du das auch mal befragt?

Ja.
U.a. finde ich dort, dass nur derjendige, der geschäftsmäßig Teledienste anbietet, betroffen ist. Und Teledienste sind z.B.:
    * Onlineshops,
    * Diskussionsforen und Mailinglisten,
    * Datendienste (z.B. Wetter-, Verkehrs- oder Börsendaten),
    * Onlinespiele,
    * Navigationshilfen, Suchmaschinen,

Wenn aber ein Inhaber einer Handwerksfirma, Fitness-Center,... seine Firma vorstellt und was diese Firma bietet dann scheint mir das doch etwas anderes zu sein, oder?

Grüsse Sabine