das archiv hier hat zum them impressum auch schon 'ne ganze menge zu sagen - hast du das auch mal befragt?
Ja.
U.a. finde ich dort, dass nur derjendige, der geschäftsmäßig Teledienste anbietet, betroffen ist. Und Teledienste sind z.B.:
* Onlineshops,
* Diskussionsforen und Mailinglisten,
* Datendienste (z.B. Wetter-, Verkehrs- oder Börsendaten),
* Onlinespiele,
* Navigationshilfen, Suchmaschinen,
Wenn aber ein Inhaber einer Handwerksfirma, Fitness-Center,... seine Firma vorstellt und was diese Firma bietet dann scheint mir das doch etwas anderes zu sein, oder?
Grüsse Sabine