Tom: Gewaehrleistung im Jahre 2004

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Hello,

Aufforderung zur Gewährleistung mit Fristsetzung (zwei Wochen dürften nach der Vorgeschichte reichen, wenn der Sohn schon "gerichtsglaubwürdig" ist), bei fruchtlosem Verlauf sofort Klage.

Da erzieht.

Wenn man das jahrelang von der anderen Seite kennengelernt hat und den Kunden gegenüber immer fair war, möchte man das selber auch mal so machen... und die unseriösen Wettbewerber ein wenig traktieren.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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