Hi,
Aufforderung zur Gewährleistung mit Fristsetzung (zwei Wochen dürften nach der Vorgeschichte reichen, wenn der Sohn schon "gerichtsglaubwürdig" ist), bei fruchtlosem Verlauf sofort Klage.
Da erzieht.
Wenn man das jahrelang von der anderen Seite kennengelernt hat und den Kunden gegenüber immer fair war, möchte man das selber auch mal so machen... und die unseriösen Wettbewerber ein wenig traktieren.
wie macht mans technisch? Per Einschreiben/Rueckschein und Warenruecksendung und Fristsetzung? (Ist das beschmutzte Anleitungsheftchen irgendwie relevant?) Wie kann ich spaeter die Sendung inhaltlich beweisen?
Gruss,
Ludger
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"Die SPD im Aufwind?"
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