Hello,
wie macht mans technisch? Per Einschreiben/Rueckschein und Warenruecksendung und Fristsetzung? (Ist das beschmutzte Anleitungsheftchen irgendwie relevant?) Wie kann ich spaeter die Sendung inhaltlich beweisen?
Gute Frage, nächste Frage.
Der Händler kann auch bei Einschreiben/Rückschein immer beaupten, dass er nichts zurückbekommen hat, oder dass nur ein Backstein im Paket war. Das hängt ausschließlich von der kriminellen Energie des Händlers ab.
Du könntest das nun aber Deinerseits behaupten, dass er diese Verhalten am Telefon in Aussicht gestellt hätte.
Recht hat heute (glaube ich inzwischen) nur noch was mit der größeren kriminellen Energie zu tun.
Wenn die Staatsanwaltschaft in meinem Fall noch nicht einmal von Frühjahr 2001 bis heute in der Lage war, die Anzeige wegen der "Vergiftung durch Fremdeinwirkung" zu bearbeiten, dann verliert man mit der Zeit den Glauben an den Rechtsstaat.
Fahr also am besten mit sieben dicken Brechern als Begleitung (nur zu Deinem Schutz natürlich) hin (die dürfen aber nix tun, außer zu stinken und zu rülpsen) und stell ihm in Aussicht, dass Du ihn in Zukunft öfter besuchen wirst und das solange,bis er Dir ein Angebot gemacht hat und das auch eingehalten hat.
Nimm das jetzt bitte nicht ernst... *gg*
Aber vorstellen kann man sich sowas doch mal.
Könntest Du uns eigentlich mal sagen, bei wem Du das Spiel gekauft hast?
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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