hi,
(Ist das beschmutzte Anleitungsheftchen irgendwie relevant?)
dafür dürfte der händler m.E. bei rückerstattung des kaufpreises eine angemessene summe abziehen - weil er das ding so ja auch keinem mehr andrehen kann.
wie viel "angemessen" ist, könnte dabei natürlich wieder ein streitpunkt sein :-)
Wie kann ich spaeter die Sendung inhaltlich beweisen?
einpacken vor zeugen (die evtl. etwas mehr glaubwürdigkeit besitzen als dein kleiner sohn - nichts gegen ihn, aber der dürfte rechtlich kaum anerkannt werden).
versand des paketes/päckchens versichert, und ggf. auch mit rückschein.
allerdings möchte ich bezweifeln, dass du sofortigen anspruch auf kaufpreiserstattung hast. zunächst mal hat der händler das recht zur wandlung, d.h. dir ein neues exemplar auszuhändigen.
aber auch das halte ich für fragwürdig, da mir auf grund deiner beschreibung nicht so eindeutig scheint, ob nicht evtl. schuldhaftes verhalten deinerseits (bzw. sohnemann) dazu geführt haben könnte, dass das ding nun nicht mehr funktioniert.
gruß,
wahsaga
"Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."