Hallo,
stimmen eigentlich die "Geschichten", die man sich, zumindest damals, erzählte, das ein "outing" einen auch recht schnell vom Wehrdienst befreit hätte?
Ich gehöre mit meinem Jahrgang (1963) ja zu den "geburtenstarken".
Damals (also 18 Jahre später) haben sie alles ausgemustert, was
nicht niet- und nagelfest war,
Mich hätten die beinahe noch bei edr Eingangsuntersuchung zum Zividienst nachträglich ausgemustert. Ich sollte da 3-D-Bilder "ersehen", und da habe ich tatsävhlich Schweirigkeiten. Mit etwas Konzentzration kann ich das aber. Da ich dachte, es geht nur um meine Zivi-Diensttauglichkeit und ich nicht riskieren wollte, zwar Dienst machen zu müssen, aber "dabei" kein Auto fahren zu dürfen etc, habe ich mich eben angestrengt, alle sechs Bildchen richtig zu sehen. Da klapte der Arzt das Buch zu und sagte: "schade, hätten sie auch nur eins nicht richtig erkannt, hätte ich sie noch ausgemustert" ;-) - Allerdings war ich da schon froh, das ich nicht ausgemustert wurde, der Job gefiel mir ausgesprochen gut ;-)
Zivildienst, gegen den physisch und gesundheitlich nichts
gesprochen hätte, musste ich dann aber auch nicht machen,
Der Zivildienst ist ja auch keine eigene Sache sondern nur ein Dienst, wenn man den Wehrdienst verweigert. Man durfte ja auch den Wehrdienst nicht aus politischen Gründen verweigern, sondern nur aus moralischen. Auch bei mir (Jahrgang 66) stand der Zivildienst noch in keinem gutem Ruf. Heute ist es doch so, wie man am Ausgangsposter erkennen kann: es wird nicht wirklich der Wehrdienst aus Faulheit verweigert (wie uns noch vorgeworfen wurde) sondern der Zivildienst ;-) Und warte bis der Wehrdienst abgeschaft wird, da zittern einige soziale Einrichtungen und fragen sich dann auch, warum man nur den Zivildienst mit dem Wehrdienst gekoppelt hat und nicht besser umgekehrt... Zivildienstpflicht, und wer den verweigert (dann aber bitte wieder mit Anhöhrung) darf Dienst an der Waffe machen.
Chräcker