Christoph: Bestellt aber ich bekomme nichts...

Hallo Forum,

wie ich bereits damals <archiv/2004/8/87273/> beschrieben hatte, wollte der Shopbetreiber meine Kontodaten haben um mir den entsprechenden Betrag zurück zu überweisen. Gesagt, getan habe ich das auch gemacht, da ich nicht mein Produkt "einklagen" wollte. Doch bis heute hat er mein Geld nicht überwiesen. Auch zig E-Mails nicht beantwortet, auch ans Telefon geht niemand ran, dass kann ich mir doch einfach nicht vorstellen, da ich schon mehrmals da angerufen habe und auch von verschiedenen Nummern... Wie ist sowas möglich?
Soll ich jetzt langsam einen Anwalt anrufen? Bringt das überhaupt was? Ich habe gehört ein gerichtliches Verfahren wird er ab 600€ angesetzt, mein Produkt allerdings hat "nur" 266€ gekostet. Immerhin für mich auch ne Menge Geld... Ja und wenn, müsste ich ja den Anwalt auch bezahlen usw...

Was würdet Ihr mir raten?
Den Online-Shop gibts unter http://www.fixcomputer.de/

Danke für eure weitere Hilfe

Grüße

Christoph

  1. Hallo,

    nochmal ich, gerade eben erst über google gefunden: http://forum.geizhals.at/t266578,1660853.html#1660853

    Grüße

    Christoph

    1. Hello,

      nochmal ich, gerade eben erst über google gefunden: http://forum.geizhals.at/t266578,1660853.html#1660853

      Dann würde ich doch der örtlichen Staatsanwaltschaft den Fall mal ganz sachlich schildern und um Stellungnahme bitten. Und Du könntest natürlich auch davon ausgehen, dass hier ein Insolvenzbetrug vorbereitet werden könnte. Dafür interessiert sich immer besonders das Finanzamt für fahndung und Strafsachen. Wenn Du denen einen Tipp gibst, kümmern die sich sofort.

      Du solltest allerdings nicht den Fehler machen, dem "Geschäftspartner" mit diesen Schritten zu drohen. Das kann ins Auge gehen.

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      1. Hallo,

        habe gerade mal beid er Staatsanwaltschaft in HH angerufen und die meinten, die hätten hier solche Anträge zu tausenden.. quasi ein Großantrag an solche Firmen. Das macht ja Mut das sich da überhaupt was tun würde... wahrscheinlich seh ich mein Geld doch nicht mehr wieder...

        Christoph

  2. Hi,

    Ich habe gehört ein gerichtliches Verfahren wird er ab 600€ angesetzt, mein Produkt allerdings hat "nur" 266€ gekostet.

    Nachdem gerade eine Klage gegen mich nach gerichtlichem Verfahren abgewiesen wurde, kann ich definitiv sagen, daß die 600Euro nicht stimmen können.
    Ich hätte 418 Euro für etwas zahlen sollen, was irgendein A...och bei ebay ersteigert hat (das A. hatte meine Adresse für die ebay-Anmeldung verwendet).

    Die Frage ist, ob ein Anwalt überhaupt bereit ist, den Fall anzunehmen - bei solch geringen Streitwerten ist ja auch die Gebühr für den Anwalt (die Du höchstwahrscheinlich erst mal auslegen müßtest) nicht riesig - ich hatte auch Mühe, einen zu bekommen.

    cu,
    Andreas

    --
    MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
    Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
  3. Moin!

    Soll ich jetzt langsam einen Anwalt anrufen? Bringt das überhaupt was? Ich habe gehört ein gerichtliches Verfahren wird er ab 600€ angesetzt, mein Produkt allerdings hat "nur" 266€ gekostet. Immerhin für mich auch ne Menge Geld... Ja und wenn, müsste ich ja den Anwalt auch bezahlen usw...

    Es gibt keinen gesetzlichen Mindestbetrag für Gerichtsstreitigkeiten. Aber tatsächlich können Gerichte eine Sache wegen Geringfügigkeit abweisen - diese Geringfügigkeit dürfte aber streitwertmäßig eher bei Cent-Beträgen liegen. 266 Euro sind definitiv vollkommen ausreichend.

    Was würdet Ihr mir raten?

    Du mußt abwägen: Wenn du jetzt direkt Klage einreichst, führt das hoffentlich recht schnell zu einem Urteil, du kriegst einen vollstreckbaren Titel - und wenn bis dahin der Shop noch nicht pleite ist, dann kannst du damit pfänden lassen.

    Die Alternative für schusselige, vergessliche, aber die Sache nicht bestreitende Schuldner wäre das gerichtliche Mahnverfahren. Das empfiehlt sich nach allgemeiner Auffassung aber nur, wenn der Schuldner nur zu doof zum Zahlen ist, in der Sache aber nichts einzuwenden hat. Wenn der Schuldner widerspricht, landet das Verfahren auf deinen oder seinen Wunsch erst dann echt vor Gericht - dabei geht also Zeit verloren, die man u.U. nicht verlieren möchte.

    Du mußt auch keinen Anwalt befragen und/oder beauftragen, wenn du nicht willst. Dein Streitwert ist so gering, dass das Amtsgericht zuständig ist - und da herrscht kein Anwaltszwang. Wenn du dich also selber drum kümmern und damit herumärgern willst, dann kannst du die Klage auch selbst einreichen. Das einzige, was an Kosten auf dich zukommen wird, ist vermutlich ein Vorschuß auf die Verfahrenskosten. Das Geld kriegst du im Gewinnfall vom Schuldner auch erstattet.

    - Sven Rautenberg

    1. Hi,

      [...] das gerichtliche Mahnverfahren. Wenn der Schuldner widerspricht, landet das Verfahren auf deinen oder seinen Wunsch erst dann echt vor Gericht - dabei geht also Zeit verloren, die man u.U. nicht verlieren möchte.

      Wobei es auf Wunsch des Schuldners kaum bei Gericht landen wird - welches Interesse sollte der Schuldner haben?
      Entweder erkennt er die Schuld an, dann zahlt er.
      Oder er erkennt sie nicht an. Dann muß der Gläubiger ihn auf Zahlung verklagen.
      Der Schuldner hat ja kein Interesse daran, daß er sich das Gerichtskostenrisiko auflädt.

      Auch hier greift sozusagen wie bei Strafverfahren die Un-Schulden-Vermutung.
      Man ist erst dann Schuldner, wenn es einem bewiesen wurde (oder natürlich, wenn man es selbst zugegeben hat).
      Der Schuldner muß nicht beweisen, daß er nichts schuldet - der Gläubiger muß beweisen, daß der Schuldner etwas schuldet.

      cu,
      Andreas

      --
      MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
      Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
      1. Moin!

        Auch hier greift sozusagen wie bei Strafverfahren die Un-Schulden-Vermutung.
        Man ist erst dann Schuldner, wenn es einem bewiesen wurde (oder natürlich, wenn man es selbst zugegeben hat).
        Der Schuldner muß nicht beweisen, daß er nichts schuldet - der Gläubiger muß beweisen, daß der Schuldner etwas schuldet.

        Naja, nicht so ganz. Die Partei muß einen Sachverhalt dann beweisen, wenn er für günstig ist. Der Gläubiger muß beweisen, dass der Schuldner z.B. einen Vertrag geschlossen hat, weil er dadurch ja Geld kriegt.

        Ansonsten gilt in Zivilverfahrn wohl auch noch der Grundsatz: Was nicht bestritten wird, kann der Richter als gegeben anerkennen. Ich vermute mal, auf dieser Grundlage basieren auch die Versäumnisurteile, denn wenn die eine Partei sich nicht zur Sache äußert und auch nach Aufforderung nicht vor Gericht erscheint, dann kann das ja z.B. kein Grund sein, dass ein tatsächlicher Schuldner nicht zahlen muß.

        - Sven Rautenberg

  4. Die Kosten für ein Verfahren richten sich nach dem Streitwert. Wenn Du Klage vor dem Amtsgericht erhebst, werden dafür bei einem Streitwert von 266 EUR Gerichtskosten (als Vorschuss) in Höhe von 75 EUR erhoben. Wenn Du die Sache gewinnst, trägt der Gegner alle Kosten (Voraussetzung dafür, dass Du den Vorschuss zurückbekommst, ist aber in der Tat, dass beim Gegner noch etwas zu holen ist...)

    Wenn Du die Sache verlierst, sind die 75 EUR natürlich weg. Hinzu kommen dann eventuell noch Anwaltsgebühren des Gegners. Die sind ebenfalls streitwertabhängig und liegen bei einem so niedrigen Streitwert maximal (bei Beweisaufnahme) ebenfalls bei 75 EUR. Nimmst Du selbst auch einen Anwalt, verlangt der ebenfalls 75 EUR. Hinzu kommen noch Auslagen für Zeugen, etc. (bei Dir wenig wahrscheinlich, dass Zeugen oder Sachverständige benötigt werden).

    Beweisen müsstest Du wohl die Voraussetzungen für Dein Rücktrittsrecht, denn in der Sache ist es ja das, was Du möchtest und bereits erklärt hast: weil der Partner nicht geleistet hat, nimmst Du nun vom Kauf Abstand.
    Zu beweisende Voraussetzung ist dafür, dass Du ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrages gesetzt hast und diese erfolglos verstrichen ist. Vielleicht hast Du ja eine Email von der anderen Seite bekommen, in der er Dich zur Angabe der Kontonummer aufgefordert hat. Das dürfte als Beweis reichen, dass mit Leistung der Ware nicht mehr zu rechnen ist.
    Auch beweisen müsstest Du, dass Du das Geld bereits gezahlt hast(Kontoauszug, erwähnte Email, etc.).
    Das alles gilt aber nur, wenn Dein Partner die Voraussetzungen überhaupt bestreitet.

    In jedem Fall würde ich Dir bei einer solchen Summe zu einem gerichtlichen Mahnverfahren raten. Dafür sind auch nur Gebühren i.H.v. 12,50 EUR fällig (ebenfalls streitwertabhängig). Das geht auch recht schnell, während ein Gericht Wochen braucht, um in der Sache tätig zu werden. Vordrucke für Mahnbescheide gibt es in guten Schreibwarengeschäften (Kosten: ca. 1,25 EUR). Die mitgelieferte Anleitung zum Ausfüllen ist recht gut verständlich.
    Allerdings besteht natürlich die Gefahr, dass Dein Vertragspartner Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt. Dann geht die Sache doch vors Amtsgericht, wenn Du darauf bestehst.

    Wegen der drohenden Insolvenz des Partners würde ich eher schnell handeln. Den Staatsanwalt lass aus dem Spiel. Der interessiert sich zuerst für die strafrechtliche Komponente (Betrug), verhilft Dir aber nicht zu Deinem Geld.

    1. Hi,

      Den Staatsanwalt lass aus dem Spiel. Der interessiert sich zuerst für die strafrechtliche Komponente (Betrug), verhilft Dir aber nicht zu Deinem Geld.

      das zwar nicht, aber trotzdem sinnvoll, da es u.U. zu einem Zivilverfahren kommen kann und die Beweisführung dann nicht Teil des Zivilverfahens sein muß, sondern das Strafverfahren abgewartet werden kann.

      freundliche Grüße
      Ingo