fk: Ebay: Rechnung als Privatmann

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die Mehrwert(Umsatz)steuer ist Eigentum des Finanzamtes. Ein Händler übernimmt hierbei nur das Inkasso.

Die Mehrwertsteuer ist für den Händler nur ein 'durchlaufender' Posten.

Daher mußt du die vereinnahmte (in der Rechnung ausgewiesene)  Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Du kannst aber die von dir bezahlte (verauslagte) Mehrwertsteuer davon absetzen (Überschußprinzip).

Allerdings gibts für Kleinunternehmer (bis zu einem bestimmten Umsatz) eine Ausnahme. Diese brauchen keine vereinnahmte Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen, dürfen aber auch keine verauslagte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückbekommen.

Ich denke, das dieser 2. Fall für dich zutrifft, da du ja auch für den Artikel Mehrwertsteuer bezahlt hast, welche du vom Finanzamt nicht wiederbekommst.