O'Brien: Ebay: Rechnung als Privatmann

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Hi,

Allerdings gibts für Kleinunternehmer (bis zu einem bestimmten Umsatz) eine Ausnahme. Diese brauchen keine vereinnahmte Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen, dürfen aber auch keine verauslagte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückbekommen.

als Kleinunternehmer kannst du die sog. Nullbesteuerung anwenden, das ist korrekt. Du darfst dann allerdings auch keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen aufführen. Tust du es trotzdem, musst du sie an das FA abführen.

Schönen Sonntag noch!
O'Brien