treo: cds + sicherheitskopien

Hallo,

Ich möchte eine CD bei ebay ersteigern.
diese cd werde ich dann wohl im auto hören und wenn jemand mithört ist das dann schon eine vorführung etc?
ich nehme mal an nicht, wenn ich jedoch jetzt eine sicherheitskopie davon anfertige, darf ich sie niemanden mehr vorspielen oder?
wo finde ich eine ausführliche erklärung darüber?

vielen dank
THX treo

  1. Hi,

    diese cd werde ich dann wohl im auto hören und wenn jemand mithört ist das dann schon eine vorführung etc?

    Nein.

    ich nehme mal an nicht, wenn ich jedoch jetzt eine sicherheitskopie davon anfertige, darf ich sie niemanden mehr vorspielen oder?

    Falsch. Du darst die Kopie sogar an Freunde oder Verwandte verschenken.

    Sicherheitskopien gibt es nur bei Software.

    wo finde ich eine ausführliche erklärung darüber?

    http://D-VHS.vampirehost.de/#Rechtslage Die Rechtslage ist bei Film und Musi identisch.

    Gruß, Cybaer

    --
    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
    1. Hi,

      gut danke!
      also
      wenn ich die original cd habe und eine s.k. mache, darf ich die s.k sogar verleihen.
      wenn ich die orignal cd verkaufe und die s.k. behalte, darf selbst ich die s.k. nicht hören oder wie?

      treo

      1. Mit dem Verschenken der Kopie bin ich mir nicht so sicher. Gemäß § 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz darf man zwar eine Kopie herstellen. Nach § 53 VI UrhG darf diese Kopie aber nicht "verbreitet" werden. Das ist bestimmt bewusst offen für alle möglichen Formen der "Verbreitung" formuliert.

        1. Hi,

          Mit dem Verschenken der Kopie bin ich mir nicht so sicher. Gemäß § 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz darf man zwar eine Kopie herstellen. Nach § 53 VI UrhG darf diese Kopie aber nicht "verbreitet" werden. Das ist bestimmt bewusst offen für alle möglichen Formen der "Verbreitung" formuliert.

          Nein, "Verbreitung" ist weitaus genauer definiert.

          Gruß, Cybaer

          --
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      2. Hi,

        wenn ich die original cd habe und eine s.k. mache, darf ich die s.k sogar verleihen.

        Kopie, Sicherheitskopien gibt es nur bei Software!

        Ja. Verleihen und verschenken an Personen aus *deinem persönlichen Umfeld*.

        wenn ich die orignal cd verkaufe und die s.k. behalte, darf selbst ich die s.k. nicht hören oder wie?

        Doch. Hören, behalten, verleihen, verschenken, ... (sofern: s.o.)

        Gruß, Cybaer

        PS: Das gilt natürlich nur für CDs ohne "wirksamen Kopierschutz". Hat die CD einen solchen, dann ist alles verboten. Die Eigenkopie bleibt aber straffrei, selbst wenn sie verboten ist ... =:-)

        --
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        1. Hat die CD einen solchen, dann ist alles verboten.

          Das (private) Verleihen oder Verschenken des Originals natürlich nicht. =;-)

          1. also darf ich folgendes rechtlich gesehen ohne weiteres machen:

            • original-cd bei ebay kaufen
            • original-cd auf pc ziehen und cd kopieren
            • original-cd wieder bei ebay verkaufen
            • cd-kopie hören und ausleihen
            • cd nem kumpel auf tape kopieren

            da kann doch was nicht stimmen :-)

            treo
            THX

            1. Hi,

              also darf ich folgendes rechtlich gesehen ohne weiteres machen:

              Ja (sofern das Kopiervorlage nicht "wirksam geschützt" - wobei niemand weiß, was das sein soll).

              • cd nem kumpel auf tape kopieren
              • cd nem kumpel auf cd-r kopieren
              • cd-r nem kumpel auf cd-r kopieren, obwohl cd schon längst verkauft

              da kann doch was nicht stimmen :-)

              Das sagen die von der Musikindustrie ja auch ... ;->

              ... weswegen seit Mitte letzten Jahres diese "Wischiwaschi-Kopierschutz-Formulierung" Einzug ins Gesetz gehalten hat. Die richtet sich aber eher an Medien, die man auch wirklich "kopierschützen" kann (z.B. DVD-Audio, SACD). Bei der Audio-CD war halt nie ein Kopierschutz vorgesehen ...

              Gruß, Cybaer

              PS: In Frankreich werden gerade die Musikfirmen vom Staat vor Gericht gezerrt, weil sie die CDs mit Kopierschutz versehen, was aus denen Polycarbonat-Scheiben macht, aber keine Audio-CDs, die der Kunde erwartet. In den USA sind CDs mit Kopierschutz faktisch unverkäuflich, weswegen sie dort kaum angeboten werden.

              --
              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
              1. Hallo.

                also darf ich folgendes rechtlich gesehen ohne weiteres machen:

                Ja (sofern das Kopiervorlage nicht "wirksam geschützt" - wobei niemand weiß, was das sein soll).

                Dann gilt wohl: Wenn man es irgendwie kopieren kann, darf man es auch. Denn bei _wirksam_ geschützten Medien stellt sich die Frage des Dürfens ja gar nicht, weil es schlicht nicht möglich ist ist.
                MfG, at

                1. Hi,

                  Dann gilt wohl: Wenn man es irgendwie kopieren kann, darf man es auch. Denn bei _wirksam_ geschützten Medien stellt sich die Frage des Dürfens ja gar nicht, weil es schlicht nicht möglich ist ist.

                  nö. Von wirksam habe ich nirgends gelesen. Außerdem ist wirksam hier eine fließende Eigenschaft. Viele Schutzmechanismen waren zunächst wirksam, bis jemand ene Möglichkeit zur Umgehung fand; ein Beispiel die damaligen Versuche (noch vor der Gesetzesänderung) CDs nicht Computer- (oder besser Windows-) lesbar zu machen und kurz darauf der WDR-Computerclub (das waren noch Zeiten..;-) gerade noch legal die Aushebelung dieser "Hightec"-Sperre mittels Edding demonstrierte.

                  freundliche Grüße
                  Ingo

                  1. Hallo.

                    Von wirksam habe ich nirgends gelesen.

                    Das lässt sich ja nachholen.
                    MfG, at

                    1. Hi,

                      Von wirksam habe ich nirgends gelesen.
                      Das lässt sich ja nachholen.

                      Ja, § 95a UrhG ("Schutz technischer Maßnahmen") sollte eine gute Lektüre sein! ;)

                      Und ein googeln nach "wirksamer Kopierschutz" auch noch den Rest befriedigen ... :-)

                      Gruß, Cybaer

                      --
                      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                2. Hi,

                  Dann gilt wohl: Wenn man es irgendwie kopieren kann, darf man es auch. Denn bei _wirksam_ geschützten Medien stellt sich die Frage des Dürfens ja gar nicht, weil es schlicht nicht möglich ist ist.

                  Das ist nicht korrekt, da die Nutzung von Soft- und Hardware zur Umgehung eines Kopierschutzes mit eben dieser Novellierung verboten wurde (ebenso wie der Handel damit, Werbung dafür, ...).

                  Beispiele:

                  • Diese clevere Firma, die einen Kopierschutz erfand, der nur auf den CD-Autostart unter Windows reagiert. Dies ist offensichtlich kein wirksamer Kopierschutz.
                  • Das CGMS ("Kopierbit") von z.B. DVD und (unter anderem Namen) z.B. bei CD-R-Audio, wie auch das CSS der DVD sind digitale Verschlüselungen, die ohne Einsatz von Crack-/Filtersoft- oder Hardware das *digitale* Kopieren verhindern. Offensichtlich ein wirksamer Kopierschutz (selbst wenn er bereits geknackt wurde).
                  • Bei einem analogen Kopierschutz (z.B. Macrovision) ist es hingegen umstritten. Es gibt nicht nur Abspiel- und Aufnahmegeräte die ihn ignorieren, bereits mit auch ansonsten sinnvoller Hardware zur Optimierung des analogen Signals (Video-Enhancer) wird  diese "Signalverschmutzung" entfernt (schließlich gehört es nicht zu einem sauberen, standardkonformen Signal). Geräte die aber nicht ausschließlich oder überwiegend der Umgehung eines Kopierschutzes dienen, sind aber nach wie vor und ausdrücklich erlaubt (ebenso wie Handel, Werbung, ...).

                  Und, nochmal zur Erinnerung: Das gilt nicht für Software. Da dort die Sicherheitskopie nicht untersagt werden darf, sind hier Kopierprogramme generell erlaubt - selbst wenn sie einen Kopierschutz überwinden können.

                  Gruß, Cybaer

                  PS: Wie bereits erwähnt: http://D-VHS.vampirehost.de/#Rechtslage bietet einen Überblick über die Rechtslage.

                  --
                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                  1. Hallo.

                    Dann gilt wohl: Wenn man es irgendwie kopieren kann, darf man es auch. Denn bei _wirksam_ geschützten Medien stellt sich die Frage des Dürfens ja gar nicht, weil es schlicht nicht möglich ist ist.

                    Das ist nicht korrekt, da die Nutzung von Soft- und Hardware zur Umgehung eines Kopierschutzes mit eben dieser Novellierung verboten wurde (ebenso wie der Handel damit, Werbung dafür, ...).

                    Ein _wirksamer_ Schutz kann nicht umgangen werden.
                    MfG, at

                    1. Hi,

                      Ein _wirksamer_ Schutz kann nicht umgangen werden.

                      stimmt eigentlich. Auch die Definition von "wirksam" im § 95a UrhG "..., die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen" (die ich inzwischen nachgelesen habe;-) ist eigentlich unbrauchbar.

                      freundliche Grüße
                      Ingo

                      1. Hallo.

                        stimmt eigentlich.

                        Wahrscheinlich würde ich es nicht persönlich darauf ankommen lassen, aber vermutlich müssen einmal mehr die Gerichte klären, was der Gesetzgeber versäumt hat. Denn Intention und Formulierung laufen hier ja ganz klar auseinander.
                        MfG, at

                        1. Hi,

                          Denn Intention und Formulierung laufen hier ja ganz klar auseinander.

                          *Das* sehe ich allerdings nicht so. Interpretation: Benötige ich eine (nunmehr) "illegale" Soft-/Hardware zur Umgehung des Schutzes, ist der Schutz "wirksam". Brauche ich diese nicht, ist er nicht wirksam.

                          Dies würde darauf hinauslaufen, daß analoge Kopien "eher" erlaubt sind (ggf. trotz eines Kopierschutzes), digitale aber nicht (natürlich nur sofern übrhaupt ein "wirksamer" Kopierschutz existiert).

                          Ob sich ggf. Gerichte meiner Interpretation anschließen, sei dahingestellt. Möglicherweise (besser: wahrscheinlich) werden wir es nie erfahren, da die Unterhaltungsindustrie es wohl kaum auf eine IMHO mögliche Niederlage (und damit: Beseitigung der diesbezüglichen Unsicherheit zu ihren Ungunsten) ankommen lassen wird ... 8-o

                          Gruß, Cybaer

                          --
                          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                          1. Hi,

                            Interpretation: Benötige ich eine (nunmehr) "illegale" Soft-/Hardware zur Umgehung des Schutzes, ist der Schutz "wirksam".

                            Würdest Du z.B. auch einen Edding als illegal bezeichnen? ;-)

                            freundliche Grüße
                            Ingo

                            1. Hi,

                              Würdest Du z.B. auch einen Edding als illegal bezeichnen? ;-)

                              Genausowenig wie einen Video-2000-Recorder oder Windows ohne CD-Autostart. ;-)

                              Gruß, Cybaer

                              --
                              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                    2. Hi,

                      Ein _wirksamer_ Schutz kann nicht umgangen werden.

                      Du begehst den (klassischen) Fehler, Juristendeutsch mit "gesundem Menschenverstand" zu interpretieren. =;->

                      Die "Nichtumgehbarkeit" ist nicht die Definition des Gesetzes für "wirksamer Schutz"! Und nur die ist von Relevanz (aus § 95a UrhG - Schutz technischer Maßnahmen):

                      "Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird."

                      Und was die Soft-/Hardware zur Überwindung eines Schutzes angeht:

                      "Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

                      1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder

                      2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder

                      3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern."

                      Gruß, Cybaer

                      --
                      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                      1. Hallo.

                        "Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird."

                        Suchst du jetzt auch noch kurz die Legaldefinition für "sicherstellen" heraus? Denn wenn der Mechanismus das Schutzziel nicht sicherstellt, wird die Nutzung ja nicht unter Kontrolle gehalten, womit die technischen Maßnahmen nicht mehr als wirksam zu bezeichnen wären.
                        MfG, at

                        1. Hi,

                          Suchst du jetzt auch noch kurz die Legaldefinition für "sicherstellen" heraus?

                          Nicht notwendig. Du verwendest "sicherstellen" auf den Schutz, bzw. seine mögliche Umgehung. Er ist hier aber anzuwenden auf das Ergebnis bei "Nicht-Umgehung".

                          Gruß, Cybaer

                          --
                          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                          1. Hallo.

                            Nicht notwendig. Du verwendest "sicherstellen" auf den Schutz, bzw. seine mögliche Umgehung. Er ist hier aber anzuwenden auf das Ergebnis bei "Nicht-Umgehung".

                            Dann lies beides noch einmal. Vielleicht hilft das ja.
                            MfG, at

                            1. Hi,

                              Dann lies beides noch einmal. Vielleicht hilft das ja.

                              :-)) Genau das wollte ich auch Dir vorschlagen.

                              § 95a hat eine "logische Endlosschleife". Alleine das sollte Dir klarmachen, daß man Gesetzestexte nicht unter "normalen Gesichtspunkten" interpretieren kann: Juristendeutsch!=Umgangsdeutsch

                              Gruß, Cybaer

                              --
                              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                              1. Hallo.

                                Dann lies beides noch einmal. Vielleicht hilft das ja.

                                :-)) Genau das wollte ich auch Dir vorschlagen.

                                Prima, hast du es schon gemacht?

                                § 95a hat eine "logische Endlosschleife".

                                Magst du das erläutern?

                                Alleine das sollte Dir klarmachen, daß man Gesetzestexte nicht unter "normalen Gesichtspunkten" interpretieren kann: Juristendeutsch!=Umgangsdeutsch

                                Das ist mir aus meiner täglichen Praxis nicht nur bekannt, sondern vertraut.
                                MfG, at

                                1. Hi,

                                  § 95a hat eine "logische Endlosschleife".
                                  Magst du das erläutern?

                                  Geräte die "cracken" werden verboten, weil sie funktionieren. Funktionieren sie aber, können sie nicht verboten werden, weil es gar nichts zu "cracken" gab (da Schutz "technisch nicht wirksam"). Da es diese Geräte aber trotzdem gibt, und sie trotzdem funktionieren, bleiben sie trotzdem verboten.

                                  Das ist mir aus meiner täglichen Praxis nicht nur bekannt, sondern vertraut.

                                  Dann wundert es mich sehr, daß Du mit einer solchen (zwar intellektuell korrekter, aber tatsächlich, also juristisch/praktisch gesehen falscher) Argumentation kommst. =:-o

                                  Aber Du darfst Dich ja mal gerne als Anwalt einer der ehemaligen "Kopierschutz-Decoder" verdingen und den 95er zu Fall bringen. :) Ich wünsche Dir viel Glück, und erwarte zu 100% dein Scheitern ... ;-)

                                  Gruß, Cybaer

                                  --
                                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                  1. Hallo.

                                    Geräte die "cracken" werden verboten, weil sie funktionieren. Funktionieren sie aber, können sie nicht verboten werden, weil es gar nichts zu "cracken" gab (da Schutz "technisch nicht wirksam"). Da es diese Geräte aber trotzdem gibt, und sie trotzdem funktionieren, bleiben sie trotzdem verboten.

                                    Damit "bleiben sie [...] verboten", obwohl "sie nicht verboten werden [können]". Und genau an dieser Stelle wird ein Richter Klarheit schaffen müssen.
                                    MfG, at

                                    1. Hi,

                                      Und genau an dieser Stelle wird ein Richter Klarheit schaffen müssen.

                                      Das ist nicht dein Ernst?

                                      Ein Richter wird sich *daran*, mit Verlaub, *nie* aufhalten. Was strittig sein dürfte, ist, *ob* eine *bestimmte* Maßnahme als "wirksam" zu beurteilen ist oder nicht.

                                      Aber wenn Du damit täglich zu tun hat, gelingt es Dir ja vielleicht, ein Beispiel hervorzuzaubern, bei dem ein Richter wie von Dir erwartet geurteilt hat!? Ich meine, an für den "Normalsterblichen" unlogische/unsinnige/zweifelhafte/ungenaue Formulierungen ist in Gesetzestexten nun wahrlich kein Mangel ... =;-)

                                      Gruß, Cybaer

                                      PS: Ein Richter fragt auch immer (sollte er zumindest) nach dem Sinn des Gesetzes, daß er anzuwenden hat. Das steht, mangels "Alternativ-Sinn", hier wohl außer Frage ... :->

                                      --
                                      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                                      1. Hallo.

                                        Das ist nicht dein Ernst?

                                        Doch, natürlich.
                                        MfG, at