Moin!
Ersatzpflichtig ist der Wert der Werkzeuge zum Zeitpunkt des Zerstörens.
Und gerade Werkzeug - von Ausnahmen abgesehen - verlieren seinen Wert
recht schnell, einfach weil es im ständigen Gebrauch ist und gerade
Werkzeug dabei naturgemäß auch rasch abnutzt.
Noch spannender wird's, erstmal den Neuwert zu bestimmen. Kaufunterlagen etc. alle noch am Start? Das wird ein ziemliches Geschacher sonst.
Und überhaupt wäre die spannende Frage, unter welchen Umständen das Werkzeug weggekommen ist. Wenn das da schon lange ohne Lebenszeichen des Eigentümers lagerte, könnte man ja auch vermuten, dass das Eigentum daran aufgegeben wurde. Da hätte man aber natürlich auch mal fragen können.
- Sven Rautenberg