Andreas Lindig: wieviel ist der "Zeitwert"? (Versicherung)

Hallo Forum,

in meiner ehemaligen Werkstatt ham se mein ganzes privates Werkzeug weggeschmissen - ich fass es nicht. Jetzt will deren Versicherung mir den "Zeitwert" der Sachen ersetzen. Ich habe zwar rausgefunden, daß das sowas wie der Gebrauchtwert ist, aber keine konkreten Beispiele gefunden, wieviel das denn nun nach soundsoviel Jahren ist. Weiß da jemand Beispiele oder einen Link?

Ich hab ja die Befürchtung, daß ich mir davon auch keine Werkzeuge wiederbeschaffen kann - weder neu noch gebraucht. Ob ich mich da überhaupt drauf einlassen soll?

Gruß, Andreas

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  1. Tachchen!

    Du wirst keine andere Wahl haben, als dich darauf einzulassen.

    Ersatzpflichtig ist der Wert der Werkzeuge zum Zeitpunkt des Zerstörens.
    Und gerade Werkzeug - von Ausnahmen abgesehen - verlieren seinen Wert
    recht schnell, einfach weil es im ständigen Gebrauch ist und gerade
    Werkzeug dabei naturgemäß auch rasch abnutzt.

    Viel wirst du also regelmäßig nicht heraus bekommen.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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    1. Moin!

      Ersatzpflichtig ist der Wert der Werkzeuge zum Zeitpunkt des Zerstörens.
      Und gerade Werkzeug - von Ausnahmen abgesehen - verlieren seinen Wert
      recht schnell, einfach weil es im ständigen Gebrauch ist und gerade
      Werkzeug dabei naturgemäß auch rasch abnutzt.

      Noch spannender wird's, erstmal den Neuwert zu bestimmen. Kaufunterlagen etc. alle noch am Start? Das wird ein ziemliches Geschacher sonst.

      Und überhaupt wäre die spannende Frage, unter welchen Umständen das Werkzeug weggekommen ist. Wenn das da schon lange ohne Lebenszeichen des Eigentümers lagerte, könnte man ja auch vermuten, dass das Eigentum daran aufgegeben wurde. Da hätte man aber natürlich auch mal fragen können.

      • Sven Rautenberg
      1. Hallo.

        Noch spannender wird's, erstmal den Neuwert zu bestimmen. Kaufunterlagen etc. alle noch am Start? Das wird ein ziemliches Geschacher sonst.

        Bei Werkzeugen, deren Neupreise keinen großen Veränderungen untereworfen sind, sollte der Wiederbeschaffungspreis hinreichend sein. Strittig sein kann dann noch die Qualität oder Ausführung der Werkzeuge. Hier kann man sich aber sicher am Preisniveau der übrigen Werkzeuge des Betriebes orientieren.
        Noch vor einigen Jahren gab es sogar Neuwertversicherungen für EDV-Anlagen. Die Prämien waren zwar recht hoch, haben aber bei weitem nicht ausgereicht, um den Schaden für eine Versicherung im Rahmen zu halten, wenn eine 80.000-DM-Fotosatzmaschine ihr Leben aushauchte, deren Hersteller die Produktion bereits eingestellt hatte. Somit konnte der Neupreis nur noch ausbezahlt werden, und so konnten statt einem plötzlich vier DTP-Arbeitsplätze ausgestattet werden.
        MfG, at

      2. Hi,

        Noch spannender wird's, erstmal den Neuwert zu bestimmen. Kaufunterlagen etc. alle noch am Start?

        für etwa die Hälfte - die Drecheleisen.

        Und überhaupt wäre die spannende Frage, unter welchen Umständen das Werkzeug weggekommen ist. Wenn das da schon lange ohne Lebenszeichen des Eigentümers lagerte, könnte man ja auch vermuten, dass das Eigentum daran aufgegeben wurde. Da hätte man aber natürlich auch mal fragen können.

        hmm..., ich war 4-6 Monate nicht dort - ich arbeite dort schon länger nicht mehr. Ich hatte dort aber (mit Genehmigung) einen _verschlossenen_ Spint, in dem meine Privatsachen - das Werkzeug u.a. - lagerten. Ca. noch ein Jahr lang hatte ich dort ziemlich regelmäßig (mehrmals wöchentlich) privat gearbeitet. Nun brauchten sie also den Spint für neue Mitarbeiter, haben das Schloß geknackt und den Spint ausgeräumt. Alle Sachen in einen großen Sack und in irgendein Büro gestellt. Da war dann vor Weihnachten großer Umbau/Wände streichen u.ä. und dabei haben sie wohl den (Müll-)Sack weggeschmissen.

        Gruß, Andreas

        --
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    2. Hi,

      Ersatzpflichtig ist der Wert der Werkzeuge zum Zeitpunkt des Zerstörens.

      was soll dieser Wert sein? Es ist genau meine Befürchtung, daß diese nadelbestreiften Versicherungs-Fuzzis überhaupt nicht erkennen, welchen Wert es für mich hat, mit intaktem, scharfem Werkzeug zu arbeiten. Mir geht es ja nicht um viel Geld, sondern darum diesen Zustand wieder herzustellen. Dafür muß ich mir in diesem Fall aber neues Werkzeug kaufen - und das ist nicht billig.

      Und gerade Werkzeug - von Ausnahmen abgesehen - verlieren seinen Wert recht schnell...

      Aber mein Werkzeug war immer _sehr_ gepflegt. Nicht zufällig hatte ich mein privates Werkzeug dort liegen. Mit stumpfem Werkzeug kann man nämlich nicht arbeiten - jedenfalls nicht wirklich.

      ...einfach weil es im ständigen Gebrauch ist und gerade Werkzeug dabei naturgemäß auch rasch abnutzt.

      ja, deswegen schärft man es ja auch regelmäßig - jedenfalls, wenn man seine Sache ernst nimmt. Der Gebrauchswert sinkt dadurch nicht. Mein einmal angeschafftes Werkzeug hätte mein Leben lang halten und nützlich sein können. Und genau diesen Nutzwert befürchte ich nicht wiederhergestellt zu bekommen.

      Gruß, Andreas

      --
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  2. Moin,

    Hallo Forum,

    in meiner ehemaligen Werkstatt ham se mein ganzes privates Werkzeug weggeschmissen - ich fass es nicht. Jetzt will deren Versicherung mir den "Zeitwert" der Sachen ersetzen. Ich habe zwar rausgefunden, daß das sowas wie der Gebrauchtwert ist, aber keine konkreten Beispiele gefunden, wieviel das denn nun nach soundsoviel Jahren ist. Weiß da jemand Beispiele oder einen Link?

    Zunächst:
    Dein Werkzeug wurde von Deinem Arbeitgeber oder dessen Angestellten weggeworfen?
    Dann hast Du zunächst einmal Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber.
    Dieser Arbeitgeber kann sich an seine Versicherung wenden um den Schaden zu ersetzen. Diese Versichrung wird je anch Versicherungvertrag für den Schaden aufkommen oder auch _nicht_.
    Das alles ist aber nicht Dein Problem sondern das problem deines ex. AG.
    Es ist also zu prüfen in welcher Anspruch dir zusteht.
    Meiner Meinung nach hast Du Anspruch nach §249 BGB. Wenn also die Versicherung nicht ausreichend zahlt, dann kannst Du Dich an Deinen Arbeitgeber wenden.

    Ich hab ja die Befürchtung, daß ich mir davon auch keine Werkzeuge wiederbeschaffen kann - weder neu noch gebraucht. Ob ich mich da überhaupt drauf einlassen soll?

    Hm Rechtsberatung von einem richtigen Anwalt würde vielleicht helfen..

    Viele Grüße TomIRL

    1. Tachchen!

      Meiner Meinung nach hast Du Anspruch nach §249 BGB.

      *hüstel*

      § 249 ist nicht der Anspruch, sondern _die Rechtsfolge_ eines Anspruchs
      ... und hier im Zweifel noch die falsche:

      § 249 verlangt die Widerherstellung des Zustandes, der bestehen würde ohne das
      schädigende Ereignis. In unserem Fall also zur städtischen Müllverbrennung
      fahren, das Werkzeug aus der Halde suchen, säubern, evtl. reparieren und
      anschließend aushändigen. Sagen mir mal: unwahrscheinlich! ;-)

      Was Andreas nun eigentlich mangels Alternative möchte, ist Wertersatz in Geld.
      Und das ist geregelt in § 251.

      Gruß

      Die schwarze Piste

      --
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