Hello,
Personenbezogene Daten, die nicht weitergegeben werden dürfen, sind z. B.: [...]
es war erst mal nur von "speichern" die rede, nicht von "weitergeben".
dass letzteres noch mal wieder eine _ganz andere_ baustelle ist, sollte offensichtlich sein.
Es hilft mir aber, einen Eindruck zu gewinnen, was "der Gesetzgeber" (oder war es "die Gesetzgeberin"?) mit "personenbezogenen Daten" gemeint haben könnte.
Die ladungsfähige Anschrift scheint ja nicht dazuzugehören.
Das wäre ja auch irgendwie ulkig, wenn die geheim wäre.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau