Ahoi Siechfred,
Nein, das sehe ich anders. Der AN schuldet dem AG seine Arbeitskraft, und das innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten, denn dafür wird er bezahlt.
und da steckt der fehler, man sollte auf leistung/zeit zahlen, wie man
es auch an seinen Stromversorger tut. (kW/h) und nicht nur auf zeit.
Das kann mehrere Gründe haben, z.B.:
- der AN ist nicht ausgelastet bzw. unterfordert
- der AN muss Überstunden machen, um seine normale Arbeit trotzdem zu schaffen
Die überstunden hat er daher da er privat krams während der
arbeitszeit tätigt und dann will er noch überstunden bezahlt bekommen?
da muss der AG wirklich reagieren.
MfG
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Alle Angaben wie immer ohne Gewähr
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