Wer nur 1mal etwas gegen Geld tut, braucht selbstverständlich kein Gewerbe
anzumelden, weil die Tätigkeit ja nicht dem Lebensunterhalt dient.
Das stimmt. Definition: "Das Gewerbe muss mit einer gewissen Nachhaltigkeit, der sogenannten Wiederholungs- oder Fortsetzungsabsicht, betrieben werden. Die Fortsetzungsabsicht fehlt beispielsweise bei einmaligem Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem Privatvermögen." (aus einem Paper der IHK)
7ohan
--
Ceterum censeo explorinem esse delendam!
Ceterum censeo explorinem esse delendam!