Hallo schwarze Piste,
Der neue Gesetzesentwurf soll lediglich die heimlichen Vaterschaftstests
unterbinden, bei denen weder Frau noch Kind etwas davon erfahren.
Man kann also nach wie vor
- die Mutter fragen (bei Volljährigkeit wohl das Kind) oder
- bei Zweifeln an der eingenen Vaterschaft die schon immer vorgesehenen
Mittel des Zivilrechts (geregelt glaube ich in der ZPO) nutzen, um einen
Vaterschaftstest durchzusetzen.
Tolle Idee!
Hast du auch bedacht, dass man, wenn man als Vater derartige Zweifel laut äußert, die sich im Nachhinein womöglich als unbegründet erweisen, wohl nicht mehr von einer schmerz- und verletzungsfreien Wahrheitsfindung sprechen kann? Die dadurch verursachten psychischen Schäden dürften nicht zu unterschätzen sein.
Ich halte den Vorstoß von Frau Zypris in der Tat für unausgegoren, zumal er sich auch nicht mit dem gerade erst geänderten Kindschaftsrecht zusammenreimt, nach dem jedes Kind das Recht hat zu wissen, wer seine leiblichen Eltern sind und weshalb es nun endlich auch das Recht hat, ggf. Ensicht in Adoptionsdokumente zu nehmen.
Warum sollte ein ähnliches Recht nicht umgekehrt auch Eltern zukommen?
Ich fürchte aber, dass Frau Zypris mit diesem Vorschlag keineswegs auf dem "Scheiter"-Haufen landen wird und damit ebenso durchkommen wird wie mit dem "Recht auf anonyme Geburt" (Babyklappen), das zu dem vorgenannten Recht auf das Wissen um die leibliche Abstammung ebenso im Widerspruch steht.
Gruß Gernot