O'Brien: Amtsgericht München opt-in-mail ist auch Spamming

Beitrag lesen

Hi.

Amtsgericht München opt-in-mail ist auch Spamming

Die Mail „Sie erhalten diese Mail weil Sie unseren Newsletter empfangen möchten. Bitte klicken Sie auf den Aktivierungslink damit Ihre Mailadresse für den Newsletterempfang freigeschalten wird.“ ist bereits eine unzulässige, da belästigende (Werbe-)Mail. Hiermit folgte in einem gestern ergangenem Beschuss das Amtsgericht München (Az.: 161 C 19597/05) ähnlichen Entscheidungen aus Mannheim und Berlin:

Also, auf den ersten Blick klingt das für mich nach absoluter Weltfremdheit des AGs München. Aber aus vergangenen Fehlinterpretationen habe ich gelernt und erlaube mir erst dann eine Aussage, wenn ich das Urteil und die Begründung gelesen habe. Solcherart plakative Kurzzusammenfassungen wie hier sind selten hilfreich.

Schönen Sonntag noch!
O'Brien

--
Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"