Hallo. Da Brief an B gerichtet war, kann B damit auch machen was er will solange er nicht aus irgendeinem Grund schweigepflichtig nach § 203 StGB ist z.B. wenn er der Anwalt von A ist. Er kann den Brief auch verschlossen an D weitergeben und ihm erlauben, diesen zu öffnen.Das mit der Schweigepflicht nach § 203 StGB hat dann aber so direkt nichts mehr mit dem Briefgeheimnis zu tun.
Viele Grüsse Carrie
Carrie: Was genau ist Briefgeheimnis?
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Was genau ist Briefgeheimnis?
Johan
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