Tom: Was genau ist Briefgeheimnis?

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Hello,

Hallo, der Brief als Gegenstand (das Papier) ist Eigentum des B. Damit kann er machen was er will, zerreißen oder oder an Dritte weitergeben (wie gesagt wenn er keine Schweigepflicht dem A gegenüber hat). Ob er an dem Inhalt ein Recht zur Verwertung oder Vervielfältigung hat, ist eine andere Frage.

Sag ich doch. Das Original gehört ihm mit den dazugehörigen einfachen Nutzungsrechten (am Original). Er darf den Brif aber weder senden, noch in der Zeitung abdrucken.

Harzliche Grüße vom Berg
esst mehr http://www.harte-harzer.de

Tom

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Nur selber lernen macht schlau