Wenn der Brief z.B. ein Gedicht von A enthält, was er D geschrieben hat (nicht "geschenkt"), dann darf D das sicherlich zu eigenen Zwecken Anderen vorzeigen, darf es aber nicht veröffentlichen, mehrfach vervielfältigen und verbreiten usw. Das regelt das Urheberrecht, und das gilt auch für Briefe.
Jetzt schweifen wir aber ab. Es war kein Gedicht darin, sondern eine Beschwerde über C.